Erstberatung

Eine generelle Angabe darüber, wie hoch die Gebühren in Ihrem Fall voraussichtlich sein werden, kann, ohne die Einzelheiten zu kennen, nicht getroffen werden.

Festgelegt sind jedoch die maximalen Gebühren, die für eine Erstberatung entstehen können. Sofern Sie als Verbraucher (also als Privatmensch, in Abgrenzung zum Unternehmer) zu uns kommen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 €, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer; insgesamt also höchstens ca. 250 €. Im Einzelfall kann sie natürlich auch deutlich darunter liegen, keinesfalls jedoch höher.

Falls wir nach dem ersten Beratungsgespräch in dieser Sache weiter für Sie tätig werden, gilt diese Begrenzung nicht. Die entstandene Gebühr wird jedoch angerechnet, dies bedeutet, dass sie von den dann entstehenden Gebühren abgezogen wird. Das heißt für Sie, dass Sie durch ein erstes Beratungsgespräch keinerlei Nachteile haben. Werden Ihre Fragen dabei geklärt, entsteht höchstens der Maximalbetrag von 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Beauftragen Sie uns, weiter in dieser Sache für Sie tätig zu werden, haben Sie einen Teil der Gebühren bereits bezahlt.

Im Rahmen der Erstberatung können wir Ihnen dann auch Auskunft darüber geben, in welcher Höhe sich die Gebühren für die weitere Bearbeitung Ihres Mandats voraussichtlich bewegen werden.