Rechtsschutzversicherung

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie in vielen Fällen vor hohen Anwalts- und Gerichtsgebühren. Zwar soll der durchschnittliche Deutsche überversichert sein - doch eine Rechtsschutzversicherung ist in Hausrats- oder Haftpflichtversicherungen nicht enthalten.
Eventuell sind Sie jedoch schon über eine Familienversicherung bei Ihrem Ehepartner oder Ihren im gleichen Haushalt lebenden Eltern mitversichert.

Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kommen Sie zu uns.

Sie haben gemäß § 127 Versicherungs­vertrags­gesetz, VVG, die freie Anwaltswahl, auch wenn Ihnen Ihre Rechts­schutz­ver­sicherung einen bestimmten Anwalt vorschlägt.

Wir fragen für Sie bei der Versicherung nach, ob sie im jeweiligen Fall die Gebühren übernimmt.

Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist es für Ihr jetziges Problem wahrscheinlich schon zu spät. Trotzdem sollten Sie über einen Abschluss für die Zukunft nachdenken – wie Sie sehen, könnte sie jederzeit nützlich werden.