Trennung und Scheidung
Bei einer Scheidung treten häufig Probleme in den Bereichen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Hausrats- und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder auf.
Auch ist oft noch ungeklärt, welcher der beiden Ehepartner in der Ehewohnung bleiben darf. Häufig sind dabei viele Details und Sonderregelungen, etwa zum Zugewinnausgleich und bei der Schuldenverteilung zu beachten, die für einen Laien kaum überschaubar sind.
Wer sich rechtzeitig beraten lässt, idealerweise schon zu Beginn der Trennungszeit, hat gute Chancen, die offenen Fragen außergerichtlich und somit für beide Teile fair und kostengünstig zu klären.
Aber auch wenn nicht über alle Punkte im Vorfeld der Scheidung eine Einigung gefunden wird, ist es vorteilhaft, die Sache frühzeitig mit dem Anwalt abzuklären, der Sie später auch vor Gericht vertritt. Das Gerichtsverfahren läuft dadurch schneller und reibungsfreier und in der Regel mit weniger Kosten und Gebühren ab.
Gebühren
Auch im Familienrecht gilt, dass die Anwaltsgebühren für eine Erstberatung begrenzt sind. Außerdem haben Sie je nach Ihrer persönlichen finanziellen Situation Anspruch auf Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Auch decken einige Rechtsschutzversicherungen die Kosten zumindest teilweise mit ab.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich rechtzeitig beraten.
Wir beraten Sie ausführlich und individuell. Wir vertreten Sie in Ihrem Scheidungsverfahren vor Gericht.
Unser Ziel ist, dass Sie möglichst zügig und zufrieden in Ihren neuen Lebensabschnitt starten können.