Gebühren

Was kostet mich ein Anwalt?

Für Rechtsanwälte gilt in Deutschland das Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz, RVG. Dieses legt die Gebühren in Abhängigkeit von Streitwert, Umfang der Tätigkeit, Anzahl der Auftraggeber und einiger anderer Kriterien fest.
Es ist daher nicht möglich, die genauen Kosten zu beziffern, ohne die Einzelheiten Ihrer Angelegenheit zu kennen. Je höher jedoch der Streitwert ist, umso höher sind auch die Gebühren. Da sie jedoch nicht linear mit dem Streitwert steigen, bleibt ein Anwalt in der Regel auch bei hohen Streitwerten bezahlbar.

Für ein erstes Beratungsgespräch, die sogenannte Erstberatung, gilt jedoch eine Maximalgrenze. So können Sie schon viele wertvolle Informationen einholen, ohne hohe Kosten befürchten zu müssen.

Wenn es in Ihrer Sache zu einem Prozess kommen sollte und wir den Prozess vollständig gewinnen, hat die Gegenseite die Gebühren sowohl des Gerichts, als auch der beteiligten Anwälte zu übernehmen. Eine Ausnahme gilt im Arbeitsrecht, dort hat jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten zu tragen.

Als Inhaber einer Rechtsschutzversicherung können Sie vielen Konflikten gelassen entgegenblicken: Anwalts- und Gerichtskosten verlieren ihren Schrecken.

Falls Sie sich momentan in einer angespannten finanziellen Lage befinden, können Sie uns durch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe unter bestimmten Voraussetzungen beauftragen, ohne unsere Gebühren selbst tragen zu müssen.