Prozesskostenhilfe

Nicht jeder Fall landet vor Gericht, häufig sind die Streitpunkte außergerichtlich beizulegen.
Sollte ein Prozess jedoch notwendig werden oder bereits gegen Sie geführt werden, können beachtliche Kosten entstehen.

Die Prozesskostenhilfe (im Familienrecht: Verfahrenskostenhilfe) nach der Zivilprozessordnung, ZPO, ermöglicht es auch Menschen mit finanziellen Engpässen, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. Die Voraussetzungen entsprechen denen der Beratungshilfe, zusätzlich wird jedoch vom Gericht überprüft, ob in der Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht.

Wird Ihnen Prozess-/Verfahrenskostenhilfe gewährt, müssen Sie insoweit Ihre Gerichts- und Anwaltskosten nicht tragen. Sollte jedoch die Gegenseite den Prozess gewinnen, tragen Sie die gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Ausnahme besteht dabei im Arbeitsrecht, dort hat unabhängig vom Prozessausgang der Gegner seine eigenen Anwaltskosten zu tragen.

Wir erörtern mit Ihnen im Laufe unserer Tätigkeit, ob für Sie die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe besteht und stellen den Antrag für Sie.