Rechtsgebiete

Rechtsanwälte in Deutschland sind Volljuristen. Das heißt, dass sie Fälle aus allen Rechtsgebieten bearbeiten dürfen. Doch natürlich kann ein einzelner Mensch nicht Experte in allen Rechtsgebieten sein. Daher spezialisieren sich Anwälte auf einige wenige Rechtsgebiete, die miteinander zusammenhängen können, aber nicht müssen. Das ist für Sie als Rechtssuchenden ein Vorteil, da Sie sich somit einen Anwalt aussuchen können, der sich mit Ihrem Problem auskennt. Genauso wie Sie mit Bauchschmerzen nicht zum Augenarzt gehen.

Wir bearbeiten Mandate in verschiedenen Rechtsgebieten, der Schwerpunkt liegt dabei im Zivilrecht samt dessen Über­schnei­dung­en mit dem Strafrecht und dem öffentlichem Recht.
Die folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick geben, vollständig kann eine solche Liste jedoch nicht sein.

  • Familienrecht, z. B.:
    • Scheidung
    • Vermögensauseinandersetzung,
      Zugewinnausgleich
    • Ehegattenunterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Sorge- und Umgangsrecht

  • Arbeitsrecht, z. B.:
    • Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    • Abmahnungen
    • Kündigungsschutz
    • Schadensersatz

  • Verkehrsrecht, z. B.:
    • Unfallregulierung,
      Schadensersatz
    • Vekehrsordnungswidrigkeiten,
      Bußgeldbescheide
    • Fahrverbot,
      Fahrerlaubnisentzug

  • Mietrecht, z. B.:
    • Mieter- und Vermieterrecht
    • Kündigung
    • Mietminderung
    • Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

  • Erbrecht, z. B.:
    • Beratung
    • Testamente
    • Erbauseinandersetzung
    • Erbengemeinschaften

  • Kaufrecht, z. B.:
    • Gewährleistung
    • Garantie
    • Schadensersatz
    • Rücktritt

Sie können uns natürlich auch gerne direkt fragen, ob wir Ihnen bei Ihrem Problem helfen können. Zu unserem Selbstverständnis gehört auch, dass wir es Ihnen mitteilen, wenn Sie mit Ihrer speziellen Fallgestaltung bei einem Anwalt mit anderen Tätigkeitsschwerpunkten besser aufgehoben sind.